Förderung

Förderungsart & -dauer | Voraussetzungen | Verfahren | Antrag Förderung (PDF) | Weiterförderung |


Wir wollen Sie gezielt fördern und unterstützen!

Sie sind engagiert und leistungsbereit, haben aber nicht die finanziellen Möglichkeiten um ein Studium oder eine Ausbildung erfolgreich zu beginnen oder zu beenden? Dann unterstützt die Stiftung gerne mit einem zinslosen Darlehen.

Bewerben Sie sich bei uns.

Hier erfahren Sie alles Wissenswertes über Fragen bezüglich der Förderung, zu Art und Dauer der Unterstützung sowie zu den Voraussetzungen für eine Förderung. Den Förderantrag können Sie hier auch direkt im pdf-Format herunterladen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!


Art und Dauer

Art und Dauer der Förderung

Die Stiftung fördert die berufliche und akademische Ausbildung begabter und charakterlich geeigneter junger Menschen entsprechend ihren Veranlagungen. Ihnen wird so der zügige Abschluss eines Studienganges oder einer Bildungsmaßnahme ermöglicht – auch im Ausland – und damit der Grundstein für den Aufbau einer Karriere oder die Verbesserung ihrer aktuellen beruflichen Situation gelegt.

Zu diesem Zweck gewährt die Stiftung den Stipendiaten ein zweckgebundenes, zinsloses Förderdarlehen. Die Förderung wird grundsätzlich bis höchstens 500 € im Monat gewährt.

Wird die Förderung von den Gremien bewilligt, erhält der Geförderte einen Darlehensvertrag der die Grundlagen der Darlehensvergabe regelt. Die Förderung erfolgt für gewöhnlich über ein Semester/Trimester. Zum Ende einer Maßnahme oder eines Semesters/Trimesters erstellt der Geförderte der Stiftung einen Bericht hierüber und stellt ggf. einen Antrag auf Weiterförderung.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Förderung

Es können nur solche Bildungsmaßnahmen gefördert werden, die dazu bestimmt und geeignet sind, eine bestimmte berufliche Qualifikation zu schaffen oder zu verbessern. Sie müssen daher entweder zu einem berufsbefähigenden Abschluss führen oder in unmittelbarem Zusammenhang mit einem ausgeübten Beruf stehen. Es werden Bewerbungen für eine Förderung der Erstausbildung präferiert.

Grundsätzlich werden sämtliche Bildungsmaßnahmen an inländischen Hochschulen gefördert. Bildungsmaßnahmen an ausländischen Ausbildungsstätten werden nur dann gefördert, wenn dies für das berufliche Fortkommen des Bewerbers von besonderer Bedeutung ist.

Eine Förderung setzt Bedürftigkeit, Begabung, Eignung, Veranlagung und Neigung sowie ausgeprägte charakterliche Reife voraus. Bewerber sollten überdurchschnittliche Leistungen in dem der Förderung vorausgegangenen Ausbildungs- oder Berufsabschnitt nachweisen können. Die Leistungen müssen jederzeit erwarten lassen, dass das angestrebte Ziel der zu fördernden Bildungsmaßnahme erreicht wird.

Eine Bedürftigkeit ist in diesem Zusammenhang dann vorliegend, wenn eine beabsichtigte Bildungsmaßnahme aus eigenen Mitteln (persönlich, familiär und Lebenspartner) nicht finanzierbar ist.

Es wird erwartet, dass die Förderung aufgrund des konkreten beruflichen Interesses beantragt wird und dass die Ausbildung genutzt wird, um sich beruflich zu verbessern.


Das Verfahren

Alle Interessenten können sich um eine Förderung bewerben, wenn er oder sie die Rahmenbedingungen erfüllt.

Bewerbungen zum Sommersemester werden bis zum 15.02. und zum Wintersemester bis zum 15.07. berücksichtigt. Die Stiftung akzeptiert nur Online-Bewerbungen in einem gebündelten pdf-Dokument (max. 4 MB). Diese sind per E-Mail an bewerbung (at) awklein-stiftung.de zu senden.

Folgende Unterlagen sind der Bewerbung um eine Erstförderung beizufügen:

  • Förderungsantrag
  • Motivationsschreiben (1-2 Seiten)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Fächer- und Notenübersicht (ggf. Notenspiegel)
  • Nachweis über bisher geleistete Praktika / Berufsausbildung
  • Empfehlungsschreiben (von Professoren o.a.)

Der Bewerbungsprozess

Nach Eingang der Bewerbung erarbeitet ein Vertreter der Stiftung aus diesem Antrag eine Vorlage an Vorstand und Kuratorium. Falls hierzu erforderlich, führt er persönliche Gespräche mit den Bewerbern durch. Er schlägt anschließend den Entscheidungsgremien vor, in welchem Umfang eine Förderung genehmigt werden soll.

Haben die Gremien eine Entscheidung zu der Bewerbung getroffen, ergeht zeitnah eine schriftliche Absage/Zusage an den Bewerber und der Darlehensvertrag wird geschlossen.


Weiterförderung

Weiterförderung

Nach einem geförderten Zeitraum von in der Regel sechs Monaten kann der Geförderte einen Antrag auf Weiterförderung stellen.

Folgende Unterlagen sind dem Weiterförderungsantrag beizufügen:

  • Weiterförderungsantrag
  • Aktueller Notenspiegel
  • Formloser Bericht über das aktuelle und das geplante zukünftige Semester

Für den Weiterförderungsantrag gelten die Bewerbungsfristen wie bei einer Erstförderung.

Nach Eingang des Weiterförderungsantrags erarbeitet ein Vertreter der Stiftung aus diesem Antrag eine Vorlage an Vorstand und Kuratorium. Falls hierzu erforderlich, führt er nochmals persönliche Gespräche mit den Bewerbern durch. Er schlägt anschließend den Entscheidungsgremien vor, in welchem Umfang die Förderung fortgeführt werden soll.

Haben die Gremien eine Entscheidung zu der Bewerbung getroffen, ergeht zeitnah eine schriftliche Absage/Zusage an den Bewerber und der Nachtrag zum Darlehensvertrag wird abgeschlossen.