Service und Hilfe

Antrag Förderung (PDF)| Antrag Mitgliedschaft (PDF)| Satzung Verein (PDF) | Links| Häufige Fragen

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sollten im Rahmen unserer Internetseite nicht alle Ihre Fragen beantwortet worden sein, melden Sie sich doch einfach bei uns über die angegebenen Kontaktdaten.
Auch über Anfragen bezüglich möglicher Spenden oder auch neuen Mitgliedern unseres Vereins Freunde und Förderer der Stiftung freuen wir uns.

Sie finden hier auch unseren Antrag auf Mitgliedschaft sowie weitere nützliche Links.


Links

Nützliche Links

Fachhochschule Köln – University of Applied Science Cologne
http://fh-koeln.de/

Fakultät 04 – Wirtschaftswissenschaften
http://www.f04.fh-koeln.de/

Fachbereich International Business
http://www.f04.fh-koeln.de/studium/studiengaenge/international-business/index.html

Fachbereich Versicherungswesen
http://www.f04.fh-koeln.de/fakultaet/institute/ivw/ Gothaer Allgemeine Versicherung
http://www.gothaer.de

Hochschulkompass
http://www.hochschulkompass.de/ Karl-Vossloh-Stiftung
http://stiftung.stifterverband.info/s047/index.html

Netcologne
http://www.netcologne.de

Rivera Stiftung
http://www.rivera-stiftung.de/

Roland Rechtsschutz
http://www.roland-rechtsschutz.de Sparkasse KölnBonn
http://www.sparkasse-koelnbonn.de

Universität zu Köln
http://www.uni-koeln.de

Vossloh AG
http://www.vossloh.com


FAQ

1. Handelt es sich bei der Förderung durch die Stiftung um ein Stipendium?

Ja, es handelt sich um ein Stipendium in Form eines zinslosen rückzahlbaren Darlehens. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass ein Stipendium nicht immer bedeutet, dass dieses als Geschenk anzusehen ist. Wie bei uns kann dies auch in Form eines Darlehens mit besonderen Konditionen (bei uns zinslos) erfolgen.

Die Stiftung gewährt den Antragsstellern ausschließlich eine Förderung in Form eines zinslosen Darlehens (max. 500 €/Monat) und ist daher nach Abschluss der Ausbildung und Berufseintritt im vollen Betrag zurück zu zahlen.

2. Wer kann sich um eine Förderung durch die Stiftung bewerben?

Studierende:
1. Deutsche Staatsangehörige, die in an inländischen oder ausländischen Bildungseinrichtungen immatrikuliert sind.
2. Nicht-deutsche Staatsangehörige, die an inländischen Bildungseinrichtungen immatrikuliert sind.

Auszubildende:
Gefördert werden alle Bildungsmaßnahmen, die dazu geeignet sind, den beruflichen Werdegang maßgeblich zu unterstützen. 

3. Welche Art von beruflicher Ausbildung wird durch die Stiftung gefördert?

1. Studium (Bachelor, Master)

2. Berufsausbildung

4. Wird ein Promotionsstudium durch die Stiftung gefördert?

Nein

5. Kann ich meine Bewerbung in englischer Sprache einreichen?

Nein. Da die Bewerbung an eine deutsche Stiftung gerichtet ist, sollte die Bewerbung primär auf Deutsch verfasst sein. Zeugnisse in anderen Sprachen müssen nicht übersetzt werden, außer dies ist zur Verständigung zwingend notwendig. Bei einem ausländischen Notenspiegel sollte dieser erläutert bzw. ins deutsche System umgerechnet werden.

6. Wie sollte das Motivationsschreiben aussehen?

Das Motivationsschreiben sollte nicht mehr als 2 Seiten lang sein.

a. Der Inhalt sollte primär die Motivation zum Studium/Ausbildung, Wahl des Studienortes, wenn relevant wiedergeben.

7. Wie sollte das Empfehlungsschreiben aussehen?

Dieses sollte von einem Lehrkörper, -beauftragtem erstellt werden

Keine weiteren formalen Kriterien

8. Muss die Bewerbung vollständig eingereicht werden?

Die Immatrikulationsbescheinigung oder ähnliches kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. Die Gremien der Stiftung können erst eine Entscheidung für/gegen eine Förderung treffen, wenn alle Dokumente zur Bewerbung vorliegen.

9. Wie lange ist der Förderungszeitraum?

Der Förderungszeitraum ist auf ein Semester (6 Monate) begrenzt. Soll eine Weiterförderung erfolgen, muss eine Bewerbung auf Weiterförderung gestellt werden.

Entscheidungen für/gegen eine Förderung werden vor den jeweiligen Semestern von den Gremien in den Stiftungssitzungen gefällt. Der Förderungszeitraum ist in der Regel von April-September und Oktober-März, übliche Länge/Zeitraum eines Semesters an einer deutschen Hochschule.

9a. Was ist, wenn der Förderungszeitraum für mich nicht passt?

Wenn eine Förderung bereits vor dem Semesterstart benötigt wird, da man z.B. im Ausland oder an einer Privaten Hochschule studiert oder ein Pflichtpraktikum absolviert, kann eine Entscheidung per Eilverfahren von den Gremien getroffen werden. Dafür muss auch eine vollständige Bewerbung vorliegen.

10. Wie muss der Weiterförderungsantrag aussehen?

Die Weiterförderungsbewerbung setzt sich aus einem kurzen Antrag, einem Bericht über das aktuelle und zukünftige Semester und Ausblick für nach dem Studium sowie dem Notenspiegel zusammen. Die allgemeinen Fristen müssen beachtet werden.

11. Wie ist die Rückzahlung geregelt?

Der Rückzahlungsprozess beginnt in der Regel nach Beendigung der Bildungsmaßnahme und Eintritt ins Berufsleben in monatlichen Raten. Die monatlichen Raten orientiert sich an die persönliche Situation und wird individuell vereinbart.

12. Aktualisierte Bewerbung

Die Stiftung akzeptiert nur Onlinebewerbungen, die in einem gebündelten pdf-Dokument an die Stiftung (bewerbung (at) awklein-stiftung.de) geschickt werden.

Wenn vor Ablauf der Bewerbungsfrist sich die persönliche Situation geändert hat (z.B. abweichener Kostenplan) oder neue Unterlagen dazu gekommen sind, kann die Bewerbung erneut vollständig eingereicht werden. Die neuste Version wird dann berücksichtigt.

13. Auszahlungstermin des monatl. Darlehensbetrags

Der monatliche Darlehensbetrag wird in der Regel zur Mitte des Monats (15. eines Monats) ausgezahlt, außer anders vereinbart.